Richtlinie
« Zurück zum Glossar-IndexEine EU-Richtlinie ist eine Form der Gesetzgebung, die an die Mitgliedstaaten der EU „gerichtet“ ist. Richtlinien geben ein Ziel oder eine Vorschrift vor, die von den Mitgliedstaaten erfüllt werden muss. Eine Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Die Mitgliedstaaten müssen ihre innerstaatlichen Gesetze so anpassen, dass die Richtlinie umgesetzt wird. Im Normalfall muss dies innerhalb von zwei Jahren geschehen.
Richtlinien beschäftigen sich mit zahlreichen verschiedenen Themen, darunter auch Aspekte der Gesundheits- und Sozialpolitik.
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