Durchführungsrechtsakte

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Von der Europäischen Kommission: 
Ein Durchführungsrechtsakt ist ein nicht-legislativer Rechtsakt, der detaillierte Vorschriften festlegt, um die einheitliche Umsetzung rechtlich verbindlicher Rechtsakte der Union zu ermöglichen. 
Die Durchführungsbefugnisse werden in vielen Fällen der Europäischen Kommission übertragen, während sie in ordnungsgemäß begründeten Einzelfällen sowie in den in den Artikeln 24 und 26 des EU-Vertrags (EUV) vorgesehenen Fällen dem Rat übertragen werden. 

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