Verfahren der gegenseitigen Anerkennung
« Zurück zum Glossar-IndexDas Verfahren der gegenseitige Anerkennung ist das System der Arzneimittelzulassung, bei dem einzelne Mitgliedstaaten (die „betroffenen Mitgliedstaaten“) die Zulassung eines anderen Migliedstaates (des „Referenzmitgliedstaates“), der ein neues Arzneimittel geprüft und zugelassen hat, anerkennen.
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