Qualifizierte Mehrheit

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Im Kontext der EU-Gesetzgebung gilt eine qualifizierte Mehrheit als erreicht, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Mindestens 55 % der Mitgliedstaaten stimmen dafür, und der Vorschlag wird von Mitgliedstaaten unterstützt, die mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren (https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/voting-system/qualified-majority/). 

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