Gemeinsame wissenschaftliche Konsultation (JSC)
« Zurück zum Glossar-IndexGemeinsame wissenschaftliche Konsultationen (Art. 16–21, HTAR):
Eine gemeinsame wissenschaftliche Konsultation (JSC) zielt darauf ab, den Entwickler einer Gesundheitstechnologie über die voraussichtlich erforderlichen Nachweise für eine spätere gemeinsame klinische Bewertung dieser Technologie zu beraten.
Gesundheitstechnologien, die für gemeinsame wissenschaftliche Konsultationen in Frage kommen, sind solche, für die keine gemeinsame klinische Bewertung geplant wurde, die jedoch wahrscheinliche Kandidaten dafür sind.
Diese Konsultationen erfolgen auf Anfrage des Entwicklers.