Bioäquivalenz
« Zurück zum Glossar-IndexBioäquivalenz bedeutet, dass der gleiche aktive Wirkstoff von zwei Arzneimitteln gleich schnell und in gleichem Umfang resorbiert wird. Die Arzneimittel entfalten dieselbe Wirkung am Wirkort. Ein Rezeptor im Gehirn kann beispielsweise das Ziel eines Arzneimittels sein. Bioäquivalenz wird oft zum Vergleich eines Originalarzneimittels mit einem Generikum oder von zwei verschiedenen Zusammensetzungen desselben Arzneimittels (z. B. Tablette oder orale Suspension) herangezogen.
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