Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein internationales Dokument, in dem die Grundrechte und Grundfreiheiten festgehalten sind, auf die alle Menschen Anspruch haben. Sie wurde 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als Reaktion auf die während des zweiten Weltkriegs gemachten Erfahrungen und begangenen Gräueltaten verabschiedet. Die Menschenrechtserklärung war die erste weltweit gültige Formulierung von Rechten, auf die alle Menschen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnorts, ihres Geschlechts, ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihres Glaubens, ihrer Sprache oder ihrer sonstigen Stellung Anspruch haben.

Die Erklärung besteht aus 30 Artikeln und einer Reihe von Grundprinzipien einschließlich:

  • Allgemeingültigkeit
  • gegenseitige Bedingtheit und Unteilbarkeit
  • Gleichheit und Gleichbehandlung

Die Erklärung wurde auf verschiedene Weise in nationale Gesetzgebung übertragen und diente als Vorbild für mehr als 80 internationale Menschenrechtsverträge und -erklärungen, die gemeinsam ein umfassendes rechtlich verbindliches System zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte bilden.

Der vollständige Text der Erklärung ist auf der Website der Vereinten Nationen veröffentlicht.

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