Unparteiischer Zeuge

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Die Aufgabe eines unparteiischen Zeugen besteht darin, am Aufklärungsgespräch teilzunehmen, wenn der Patient/Studienteilnehmer oder sein bevollmächtigter Vertreter nicht lesen kann. Der unparteiische Zeuge liest die einschlägigen Unterlagen, die dem Studienteilnehmer bereitgestellt werden (z. B. die Einverständniserklärung). Der Zeuge darf mit dem Forschungsprojekt nicht in Verbindung stehen und von den an der Studie beteiligten Personen nicht unlauter beeinflusst werden. Er kann z. B. ein Mitarbeiter sein, der nicht im Forschungsbereich tätig ist, oder ein Verwandter des Patienten.

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