EU-Verordnung

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Eine Verordnung ist Gesetz oder eine Vorschrift, das bzw. die schriftlich niedergelegt wurde. Europäische Verordnungen sind rechtlich bindende Gesetzgebungsakte. Verordnungen müssen ab dem vereinbarten Datum in der gesamten EU gleichzeitig im vollen Umfang angewendet werden. Sie unterscheiden sich von europäischen Richtlinien. Richtlinien sind Gesetzgebungsakte, die ein Ziel festlegen, das alle EU-Länder erreichen müssen. Dabei bleibt es aber den einzelnen Ländern überlassen, zur Erreichung dieser Ziele ihre eigenen Gesetze zu erlassen. Richtlinien müssen zuerst in nationales Recht umgesetzt werden, bevor sie anwendbar sind

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